Ausschreibungsbedingungen
Die Bewerberin bzw. der Bewerber
- muss eine Studentin oder ein Student aus Österreich sein
- muss im ÖJAB-Haus Dr. Rudolf Kirchschläger wohnen
- muss mindestens im 3. Semester sein
- muss einen positiven Studienerfolg nachweisen
- muss sozial bedürftig sein
- darf nur maximal 2 Jahre in den Genuss dieses Stipendiums kommen - jedoch bei außerordentlichem Studienerfolg kann das Stipendium auch auf 3 Jahre ausgedehnt werden.
Der Studienerfolgsnachweis und der Nachweis der sozialen Bedürftigkeit (z.B. von der Studienbeihilfenbehörde) müssen schriftlich dem Ansuchen beigelegt sein. Die anderen Punkte können durch die Heimleitung des ÖJAB-Hauses Dr. Rudolf Kirchschläger bestätigt werden.
Die Ansuchen müssen bis spätestens 29. März 2019 bei der Heimleitung abgegeben werden. Später einlangende Ansuchen können für die Vergabe des Stipendiums nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Österreichischen Jungarbeiterbewegung. Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.